FAQ

FAQ

Häufig gestellte Fragen.
Allgemeine Informationen zu unseren Produkten

Warum kann man beim Verein für Zahnhygiene e. V. nicht als Privatperson Materialien bestellen?

Als gemeinnützige Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Mund- und Zahnpflege gibt der Verein für Zahnhygiene e. V. seine Materialien nur an öffentliche Stellen bzw. Einrichtungen ab, die einen Beitrag zur Aufklärung bei der Zahngesundheit leisten. Dazu zählen z. B. Landesarbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise, Gesundheitsämter, Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Zahnarztpraxen.

Wie hoch sind die Versandkosten?

Versandkosten sind Teil des Angebotes und werden nach Art und Umfang der Lieferung individuell ermittelt und berechnet.

Wie lange ist die Lieferzeit?

Die Lieferzeit beträgt i. d. R. 3 bis 5 Werktage.
Bei Bestellungen von Zahnpflegebeuteln kann sich die Lieferzeit verlängern.

Gibt es eine Mindestbestellmenge?

Es gibt keine Mindestbestellmenge. Bitte beachten Sie, dass unabhängig vom Warenwert Versandkosten anfallen.

Können Produkte kostenlos erhalten werden?

Leider können wir Ihren Wunsch nach Produktproben grundsätzlich nicht erfüllen. Als gemeinnütziger Verein entwickeln und vertreiben wir unsere Produkte nicht Gewinn orientiert und verfügen deshalb auch kaum über einen entsprechenden Spielraum zur kostenlosen Weitergabe. Selbstverständlich können Sie im Einzelfall Produktmuster erhalten.

Wie kann ich eine Sachspende anfordern?

Eine Spendenanfrage muss in jedem Fall schriftlich gestellt werden (per Mail, Fax, Post). Sie sollte das zu unterstützende Projekt und die Institution kurz vorstellen sowie Angaben über Anzahl der Kinder und deren Alter enthalten. Jede Anfrage wird in unserem Hause geprüft. Wir können keine generelle Zusage auf Spendenanfragen geben.

Wie lange ist die Zahnpasta haltbar?

Sie können das Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Tubenfalz unserer Zahnpasta direkt ablesen. Entscheidend sind die ersten sechs Ziffern.

Beispiel:

Auf dem Falz steht 122018/XXXXX
Die Tube ist haltbar bis Dezember 2018